Ein Erbschaftsfonds zum Schutz von Betrieben und zur Besteuerung großer Erbschaften

Heute (13. Oktober 2026) verhandelt das Bundesverfassungsgericht erneut über die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen. Im Zentrum steht die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von Unternehmens- und Privatvermögen verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Eine Alternative zur weitreichenden Verschonung ist ein staatlicher Erbschafts- und Schenkungsfonds. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen, sondern auch um das Thema Gerechtigkeit.

Große Vermögen werden in Deutschland häufig steuerlich deutlich günstiger übertragen als kleinere und mittlere Vermögen. Seit der letzten Wahlniederlage hat nun auch die CDU und Friedrich Merz den Gerechtigkeitsaspekt ausdrücklich zu einem politischen Thema gemacht. Wer mehr Leistungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und eine faire Lastenverteilung fordert, muss deshalb auch die steuerliche Behandlung großer Vermögensübertragungen in den Blick nehmen. Einen Vorschlag hierzu hatte ich bereits vor genau 13 Jahren hier am Blog vorgestellt.

Der Kern des Vorschlags

Wer die Erbschaftsteuer nicht ohne Gefährdung der betrieblichen Liquidität in Geld zahlen kann, sollte sie durch wirtschaftliche Beteiligungsrechte begleichen dürfen. Die Unternehmensführung bliebe in privater Hand; die Allgemeinheit erhielte einen Anteil an künftigen Ausschüttungen und am Veräußerungswert.

Die Steuer wird nach den allgemeinen Regeln festgesetzt. Soweit sie nicht in Geld gezahlt wird, überträgt der Erbe oder Beschenkte dem Fonds wirtschaftliche Rechte im entsprechenden Wert. Das Unternehmen selbst muss kein Geld entnehmen.

Bei einer Beteiligung im Wert von 100 Millionen Euro und einer Steuer von 20 Millionen Euro würde der Fonds wirtschaftliche Rechte im Umfang von 20 Prozent erhalten. Der Erbe oder Beschenkte behielte 80 Prozent sowie grundsätzlich die unternehmerischen Stimmrechte.

Schüttet das Unternehmen später fünf Millionen Euro aus, entfiele eine Million auf den Fonds. Werden Gewinne einbehalten, entsteht keine zusätzliche Zahlungspflicht. Bei einem Verkauf würden die Erlöse entsprechend verteilt. Die Beteiligung wäre rein wirtschaftlicher Natur, nicht politisch: Der Fonds hätte keine Entscheidungsrechte über Produkte, Investitionen oder Personal.

Gerechtigkeit und das Leistungsversprechen der CDU

Insbesondere beim Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer geht es auch um das Thema Gerechtigkeit. Nach ihrer deutlichen Wahlniederlage stellte die CDU in ihrer Präsidiumsklausur am 12. Oktober 2026 mehr Gerechtigkeit ausdrücklich in den Mittelpunkt. Friedrich Merz verweist dabei auf das wachsende Ungerechtigkeitsempfinden angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten. Zugleich betont die Partei Eigenverantwortung und die Pflicht zur Arbeit für diejenigen, die arbeiten können.

Diesen Maßstab sollte sie auch auf große Vermögensübertragungen anwenden. Wer seinen Lebensunterhalt erarbeitet und dabei Steuern und Beiträge entrichtet, darf erwarten, dass auch ein erheblicher unentgeltlicher Vermögenszuwachs angemessen zum Gemeinwesen beiträgt. Der Wunsch, den eigenen Kindern etwas zu hinterlassen, verdient Respekt. Die unternehmerische Leistung des Erblassers ist jedoch keine eigene Leistung des Erben.

Dabei geht es um faire Startchancen, nicht um identische Lebensverhältnisse. Wer ohne Vermögen beginnt, muss Wohnung, Ausbildung oder Unternehmensgründung aus eigener Arbeit und häufig mit Krediten finanzieren. Wer ein großes Vermögen erhält, beginnt mit Sicherheiten, Ertragsansprüchen und Handlungsmöglichkeiten, die anderen fehlen. Eine Erbschaftsteuer beseitigt diesen Unterschied nicht. Sie kann aber dazu beitragen, dass auch die Begünstigten großer Vermögensübertragungen die öffentlichen Voraussetzungen wirtschaftlichen Erfolgs mitfinanzieren.

Diese Diskussion wird inzwischen auch innerhalb der Union geführt. Nach öffentlichen Berichten plädieren Stefan Nacke, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, und Friedrich von Schönfeld für eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften und Schenkungen. Das ist ein Vorstoß innerhalb der Partei, keine entsprechende Zusage von Merz. Die offizielle CDU-Position betont weiterhin den Schutz der Liquidität und der wirtschaftlichen Substanz mittelständischer Unternehmen.

Gerade hier bietet der Fonds eine Antwort, die beide Anliegen verbindet. Die betriebliche Liquidität bleibt erhalten. Der Erbe behält die Unternehmensführung und einen erheblichen wirtschaftlichen Anteil. Die Allgemeinheit erhält einen Gegenwert für die Steuer, statt den Vermögenszuwachs endgültig freizustellen. Wirtschaftlich gleichwertige Erwerbe könnten so nach vergleichbaren Maßstäben besteuert werden, während sich die Zahlungsform nach ihrer Liquidität richtet.

Auch die Verantwortung gegenüber Beschäftigten gehört zur Gerechtigkeit. Sie sollen nicht durch eine steuerlich erzwungene Geldentnahme um Arbeitsplätze oder Investitionen fürchten müssen. Ihr Schutz darf aber nicht zur pauschalen Begründung dafür werden, den Eigentumszuwachs der Erben steuerfrei zu stellen. Ein Fonds trennt diese Interessen: Er schützt die Finanzierung des Betriebs und beteiligt das Gemeinwesen am übertragenen Vermögen.

Der Vorschlag lässt sich deshalb mit einer konservativen Eigentumsordnung und der sozialen Marktwirtschaft vereinbaren. Private Initiative, Eigentum und unternehmerische Verantwortung bleiben erhalten. Zugleich wird berücksichtigt, dass wirtschaftlicher Erfolg öffentliche Infrastruktur, Bildung und eine verlässliche Rechtsordnung voraussetzt. Eine Gesellschaft, die Eigenverantwortung verlangt, muss auch denjenigen Aufstieg ermöglichen, die ohne großes Erbe beginnen.

Der Fall Döpfner und die Gestaltung der Bedürftigkeit

Das zentrale Argument für die Verschonung von Betriebsvermögen ist die fehlende Liquidität. Der Wert eines Unternehmens steckt häufig in Maschinen, Gebäuden, Wissen, Kundenbeziehungen und künftigen Erträgen, nicht in freien Bankguthaben. Eine kurzfristig fällige Steuer kann deshalb Investitionen erschweren oder Ausschüttungen erzwingen.

Der Fall Mathias Döpfner zeigt besonders deutlich, weshalb zwischen wirtschaftlichem Vermögen und steuerlich verfügbarem Vermögen unterschieden werden muss. Axel Springer kündigte am 24. September 2020 zwei verschiedene Vorgänge an: Döpfner kaufte rund 4,1 Prozent der Aktien von der Friede Springer Stiftung. Zusätzlich sollte er rund 15 Prozent von Friede Springer geschenkt bekommen. Für den Kauf wurden rund 276 Millionen Euro genannt; der Wert des geschenkten Pakets wurde damals auf rund eine Milliarde Euro geschätzt.

Der vorherige Aktienkauf ist für die steuerliche Diskussion entscheidend. Die Steuerexpertin Julia Jirmann erläuterte öffentlich, dass Döpfner damit vor der Schenkung sein verfügbares Vermögen weitgehend in Unternehmensanteile umgewandelt hatte. Da diese Anteile begünstigtes Betriebsvermögen darstellen, werden sie bei der Verschonungsbedarfsprüfung nicht als verfügbares Vermögen zur Steuerzahlung herangezogen.

Die wirtschaftliche Pointe ist nicht, dass jemand durch den Kauf notwendigerweise ärmer wird. Geld wird gegen Unternehmensanteile getauscht. Das Vermögen kann bestehen bleiben, während das für die Bedarfsprüfung maßgebliche nicht begünstigte Vermögen sinkt. Steuerliche Bedürftigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fallen damit auseinander. Eine vollständig steuerfreie Schenkung erfolgte aber wohl nicht. Die taz berichtete 2025, dass Döpfner die Schenkung angezeigt und Steuern in unbekannter Höhe gezahlt habe. Wie viel oder wie wenig, darüber machte Döpfner allerdings keine Angaben. Laut manager magazin hätte er ohne die Verschonungsbedarfsprüfung rund 500 Millionen an Schenkungssteuer zahlen müssen.

Fazit

Ein Erbschafts- und Schenkungsfonds verbindet den Schutz produktiven Vermögens mit einer Beteiligung der Allgemeinheit an dessen wirtschaftlichem Erfolg. Maschinen und Investitionsmittel bleiben im Unternehmen, die private Unternehmensführung bleibt erhalten, und der Staat erhält einen werthaltigen Anspruch statt einer bloßen Steuerschuld.

Der Vorschlag ist zugleich eine Antwort auf die Gerechtigkeitsfrage, die inzwischen auch die CDU und Friedrich Merz stärker in den Mittelpunkt ihrer politischen Agenda stellen. Der Fall Döpfner war der vorläufige Höhepunkt im Gestaltungsmissbrauch eines lückenhaften Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 den Schutz von Betrieben und Arbeitsplätzen als legitimes Ziel anerkannt, zugleich aber eine weitreichende Privilegierung beanstandet. Ein Erbschafts- und Schenkungsfonds könnte beide Anforderungen verbinden: Er schützt die betriebliche Liquidität, begrenzt die steuerliche Ungleichbehandlung und stärkt die Legitimation der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch eine gerechtere Behandlung großer Vermögensübertragungen.


Quellen

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